Gildensatzung vom 14.09.2010

#1 von Pukhi , 14.09.2010 14:39

Pretty Death Orcinus[Orca] ,Version vom 14.09.2010





Aktuelle Gildensatzung



Inhaltsverzeichnis:








§0:

Über die Gilde



Pretty Death Orcinus [Orca] ist und bleibt eine Parawaygilde.
Zur Aufnahme ist neben der Erfüllung der Aufnahmebedingungen der Besitz und die Beherrschung eines Paragons essentiell.

Zur Bedeutung des Namens:
"Orcinus Orca" ist nach spätgriechischer Mythologie der Wächter des Tores zum Reich der Toten.
Der "Killerwal" Orca trägt auf Grund seiner besonderen Hautzeichnung, vorallem im Bereich des Kopfes [Totenschädel/weiße Brille], denselben Namen.

Weil wir eine sehr soziale Gilde sind und Streitfragen von Grund auf vermeiden wollen, haben wir hier ein paar Regeln festgelegt, die im Interesse aller Mitglieder sein dürften.





§1:

Verhaltenskodex



Wir sind eine Art Familie, daher ist jegliche Form von verbaler Gewalt, Betrug und Diskriminierungen (auch gegen das Bündnis) untersagt !!!
Starker Spamm gilt auch als verbale Gewalt.
Für den Handel ist der entsprechende Chat, bzw. das Handelsforum auf dieser HomePage vorgesehen, nicht der Gildenchat.






§2:

Aufnahme von Mitgliedern



Die Aufnahme neuer Mitglieder ist den Offizieren vorbehalten.

a)
Zur ordentlichen Aufnahme ist bei der monatlich erfolgenden "Offi-Sitzung" ein Mehrheitsbeschluss der Offiziere notwendig.

b)
Der potentielle Gildenanwärter hat sich per http://www.wartower.de/forum/showthread.php?t=830578 beim aktuellen Gildenabgesandten zu bewerben.
Der aktuelle Gildenabgesandte ist "Archangel Marlexa".

c)
Bei berechtigtem Protest eines Offiziers kann die Aufnahme des jeweiligen Mitglieds abgelehnt werden.
Der Protest ist dann berechtigt, wenn der Offizier darlegen kann,
dass der jeweilige Gildenanwärter bereits in der Vergangenheit gegen die Gildensatzung verstoßen hat
oder es auf Grund des bisherigen Verhaltens im außer-gildlichen Raum absehbar ist, dass der Gildenanwärter gegen die Gildensatzung verstoßen wird
oder in dem Fall, dass der Gildenanwärter die Aufnahmebedingungen der Gilde nicht erfüllt.

d)
Der Gildenleader hat dasselbe Stimmrecht und Gewicht wie ein Offizier.

e)
Unehrenhaft entlassene Mitglieder können nicht wieder aufgenommen werden.







§3:

Patensystem und näheres Aufnahmeprocedere



a)
Verfassen einer schriftlichen Bewerbung per WT an den aktuellen Gildenabgesandten.

b)
Abstimmung in der "Offi-Sitzung" über die vorübergehende Aufnahme des Gildenanwärters.
Bei erfolgender Aufnahme erhält der Gildenanwärter den Status eines Novizen.

c)
Dem Novizen wird ein Pate zugeordnet.
Jeder Offizier kann für maximal 3 Novizen Patenstatus innehaben. Die monatliche Aufnahmekapazität ist also begrenzt.
Durch die Begrenzung soll garantiert werden, dass die Paten sich ausreichend mit den Novizen beschäftigen können.
Eine Integration in die Gilde soll somit erleichtert werden und der "familiäre Umgang" verbessert werden.
Desweiteren steht der Pate dem Novizen im Falle von offenen Fragen zur Seite.
Der Pate hat die sozialen und spielerischen Fähigkeiten des Novizen auf Herz und Nieren zu testen.

Hierbei sollen speziell folgende Fähigkeiten überprüft werden:
● Eigenkreativität beim Buildbau
● Reaktionsschnelligkeit
● Grundkenntnisse der KI
● taktisches Stellungsspiel, sowie schneller Wechsel vom Ball ins Scattern
● Übersicht über das Schlachtfeld

● Weiterentwicklungsfähigkeit. Es ist für die dauerhafte Aufnahme in die Gilde nicht ausschlaggebend, wie gut der Spieler war, als er den Novizenstatus erhielt, sondern, welche Fähigkeiten er im Laufe der ein-monatigen Testphase erworben hat.
Entwicklungsfortschritt und Lernwille/-Eifer sind dich wichtigsten Eigenschaften eines guten Spielers!

Zur Überprüfung der jeweiligen Fähigkeiten und des individuellen Entwicklungsfortschritt empfehlen sich
"Erstie-Runs"(Paraways, hauptsächlich aus Novizen bestehend, unter der Führung von 1-2 Paten),
Paten-Ways(Paraway zu 2. mit Helden) und
Pukhi-Way.

d)
Nach der 1-monatigen Testphase führt der Pate ein (privates) Abschlussgespräch mit dem Novizen.

e)
Der Pate trägt in der "Offi-Sitzung" den weiteren Offizieren einen kurzen Bericht über seinen Novizen vor.
Im Anschluss daran wird über die dauerhafte Aufnahme des Novizen als vollwertiges Mitglied abgestimmt.
Es bieten sich 3 verschiedene Alternativen, für die sich das Plenum entscheiden kann:

1.)Verlängerung des Novizen-Status des Anwärters (z.B. im Falle einer vom Novizen mitgeteilten urlaubsbedingten Abwesenheit, die eine fundierte Bewertung unmöglich macht)
2.)Ablehnung des Antrags und ehrenhafte Entlassung. Bei einer Ehrenhaften Entlassung ist die Wiederaufnahme nach bekanntem Procedere jederzeit möglich!
3.)Zustimmung des Aufnahmeantrags. Der Novize erhält somit den Status eines vollwertigen Mitglieds.

f)
Für ehrenhaft entlassene Gildenmitglieder entfällt bei positivem Antrag auf Wiederaufnahme die Novizen-Zeit; sie werden sofort als vollwertige Mitglieder rehabilitiert.





§4:

Offiziers-Sitzungen



Am Ende eines jeden Monats wird die "Offi-Sitzung" abgehalten.
Es ist hierzu von der Gildenleitung ein Termin zu finden, an dem möglichst alle Offiziere ihre Anwesenheitspflicht erfüllen können.
Der aktuelle Termin der "Offi-Sitzung" ist auf der Homepage unter Kalender einsehbar.

a)
Im Falle einer Notstandssituation, kann, wenn dies ausdrücklich von der Mehrheit der Offiziere gewünscht ist, unabhängig von der monatlichen Sitzung bereits vorzeitig ein Treffen vereinbart werden.

b)
Gegenstand der "Offi-Sitzung" sind Vortrag, Beschluss und Bearbeitung von:

● Verbesserungsvorschlägen der Gildengestaltung seitens der Mitglieder und Offiziere
● Beschwerdebearbeitung inklusive der Projektion von Lösungsansätzen
● Abstimmung über die Aufnahme der Gildenanwärter als künftige Mitglieder durch Vortrag der monatlichen Bewerbungen seitens des Gildenbeauftragten.






§5:

Verwarnungen und Unehrenhafte Entlassungen



Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Gildensatzung führen zu Verwarnungen,
die gegen das entsprechende Gildenmitglied per persönlicher Nachricht, sowohl InGame, als auch in diesem Forum, vorzutragen sind.

a)
Von den Offizieren sind sämtliche Verstöße gegen die Gildensatzung zu protokollieren[Name, Datum, Art des Verstoßes] und bei Anfrage seitens der weiteren Offiziere oder des Leaders darzustellen.

b)
Mitglieder werden mit der 3. ausgesprochenen Verwarnung unehrenhaft aus der Gilde entlassen.
Novizen werden mit der 1. ausgesprochenen Verwarnung unehrenhaft aus der Gilde entlassen.
Derart entlassene werden sodann in einer "Blacklist" eingetragen.
Die Wiederaufnahme in die Gilde ist somit unmöglich.

c)
Einspruch gegen eine unehrenhafte Entlassung eines Mitgliedes kann durch mehrheitliche Abstimmung der Offiziere erhoben werden!

d)
Unehrenhaft Entlassene haben keinerlei Anspruch auf in die Gilde oder in ihre Mitglieder investiertes Kapital. (z.B. spendierte Consets)

e)
In besonders schweren Fällen behält sich die Gildenleitung das Recht vor, einen /report über den Vorfall an ArenaNet zu verfassen.




§6:

Leader und Nachfolge



Derzeitige Anführer:

Ragnaroek Al Pukhi, Beliars Thuelchen, Herculade Remoulade


Der Leader behält sich das Privileg vor, nach seinem Rücktritt den neuen Gilden-Anführer aus dem Rang seiner Offiziere zu ernennen!



§8:

Änderungen der Gildensatzung



Die Gildensatzung ist nach mehrheitlicher Abstimmung(>60%) ALLER Mitglieder bei Bedarf gegen den Willen der Offiziere und des Leaders abänderbar.
Dennoch sollte die künftige sich ebenfalls an dem Kriterium einer Matritze des Handlens messen lassen können,
um einen sozialen Umgang zu gewährleisten! (vgl:"Kants kategorischer Imperativ")














Ragnaroek Al Pukhi





 
Pukhi
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Registriert am: 14.09.2010

zuletzt bearbeitet 24.09.2010 | Top

   



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